Aufnahmeantrag in den Förderverein

Genau achtzig Jahre nach der verbrieften Eröffnung des Tierparks im Stadtgarten von Recklinghausen hat sich unser Verein 2011 gegründet, um den Erhalt des Parks zu unterstützen und seine Bedeutung als kostenloses Naherholungsangebot für junge und alte Recklinghäuser sowie Menschen aus den Nachbarstädten zu sichern. Mit der Gründung wurde die Idee „Bürger tragen ihre Stadt“, wie sie am Brunnen vor dem Rathaus versinnbildlicht ist, einmal mehr in die Tat umgesetzt. Engagement von Bürgern und Wirtschaft der Stadt ist in finanziell schwierigen Zeiten dazu sicher eine gute Idee. Der Förderverein will durch Mitgliedsbeiträge und Spenden zum Erhalt, zur Förderung und zur Weiterentwicklung des Tierparks beitragen.

Um an der Weiterentwicklung des Tierparks beizutragen und Teil des Fördervereins zu werden füllen Sie bitte das Antragsformular aus. Sie können das Formular auch als PDF herunterladen und uns auf dem Postweg zukommen lassen.

    Förderverein Tierpark e.V., Gustav-Freytag-Straße 45, 45657 Recklinghausen

    Jahresbeitrag

    Bitte ankreuzen:

    Bitte fügen Sie Belege des Amtes bzw. eine Schul-/Studienbescheinigung bei.

    Hiermit ermächtige ich den Förderverein Tierpark e.V. den Jahresbeitrag jeweils zum 30. Januar eines jeden Jahres von meinem/unserem Konto mit SEPA-Lastschrift bis auf Widerruf einzuziehen.

    Hinweis: Ich kann innerhalb von acht Wochen, beginnend mit dem Belastungsdatum, die Erstattung des belasteten Betrages verlangen. Es gelten dabei die mit meinem Kreditinstitut vereinbarten Bedingungen.
    Datenschutzerklärung
    Ich bin / wir sind damit einverstanden, dass die personenbezogenen Daten für interne Zwecke des „Fördervereins Tierpark e.V.“ elektronisch gespeichert, verarbeitet und genutzt werden (z.B. Mitglieder- und Beitragsverwaltung, Einzug der Beiträge bei der Sparkasse Vest Recklinghausen, Einladung zur Jahreshauptversammlung sowie Information über Projekte und Veranstaltungen).

    Eine über diese Zwecke hinausgehende Verwendung der Daten oder Weitergabe an Dritte erfolgt nicht. Nach Beendigung der Mitgliedschaft werden die Daten gesperrt. Nach Ablauf der gesetzlichen Fristen (z.B. 10 Jahre für steuerliche Zwecke) werden die Daten gelöscht. Ihnen steht ein Recht auf Auskunft über die bei uns gespeicherten Daten, sowie ein Recht auf Berichtigung und Löschung zu (Art. 16 und 17 DS-GVO).